Seit 2019 ist Ihr arbeitgebendes Unternehmen verpflichtet, 15 Prozent in Ihre Direktversicherung oder Pensionskasse miteinzuzahlen, soweit es Beiträge zur Sozialversicherung spart. Die Verpflichtung ist nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt. In Tarifverträgen können andere Regelungen greifen.
Nutzen Sie diesen bequemen und steuerbegünstigten Weg, um Ihre Rente aufzustocken. Oder lassen Sie sich am Vertragsende einfach das volle Kapital auszahlen. So oder so: Für Entspannung ist gesorgt. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Berater über alles Weitere.
Seit Januar 2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz zur Stärkung Ihrer Betriebsrente. Das BRSG soll die Betriebliche Altersversorgung für Sie noch attraktiver machen.
Ökonomischer und mit weniger Risiko: Das Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente bringt arbeitgebenden Unternehmen genauso Vorteile. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der bAV-Reform indem sich die Personalbindung erhöht. Mit der passenden betrieblichen Vorsorge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter präsentieren sich Firmen attraktiv als arbeitgebende Unternehmen.
Als Online-Banking-Kunde können Sie Informationen und Abrechnungen zu Ihrem Kartenprodukt von Mastercard und Visa Card ganz einfach in Ihr Online-Banking integrieren.
So geht‘s:
1. Schalten Sie hier Ihrer Karte für das Online-Banking frei. Ab dem folgendem Geschäftstag können Sie Ihre Karteninformationen im Online-Banking abfragen.
2. Danach können Sie Ihre Karte für Ihr Elektronisches Postfach freischalten (Postfach -> Einstellungen -> Konto- / Vertrags-Freischaltung verwalten). Ihr Vorteil: Die Kartenabrechnungen werden automatisch in Ihr Postfach eingestellt und stehen Ihnen dort unbegrenzt zur Verfügung. Der kostenpflichtige Versand ungelesener Dokumente entfällt somit.
Wenn Sie noch kein Online-Banking-Kunde sind, können Sie unseren Online-Service für die Kartenprodukte von Mastercard und Visa Card auch weiterhin wie gewohnt nutzen.
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